
Informationen für Anwohnende & Anliegende
Ihr wohnt im Bereich "Festzone & Sperrbereich" bzw. dem "erweiterten Sperrbereich" der Augsburger Sommernächte oder betreibt dort einen Einzelhandel? Dann haben wir im Folgenden für euch zusammengefasst, was an den Tagen des Auf- und Abbaus sowie an den Veranstaltungstagen zu beachten ist.
Aufbau: ab Montag, den 30. Juni 2025
Veranstaltungszeiten: 3. bis 5. Juli 2025, jeweils von 17 bis 1 Uhr; das Bühnenprogramm endet um 24 Uhr
Abbau: bis Dienstag, 8. Juli 2025
In der folgenden Karte sind die Bereiche Festzone & Sperrbereich bzw. der erweiterte Sperrbereich farblich markiert. Alle dort Ansässigen gelten als Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Anliegende.

Um Festzone & Sperrbereich jederzeit problemlos betreten zu können, geben wir Anwohnerausweise gegen Vorlage des Personalausweises vom 11. Juni bis 2. Juli in unserem Büro (Augsburg Marketing, Karlstraße 2, 2. OG) heraus. Mit einer Vollmacht könnt ihr auch für andere Personen die Akkreditierung abholen. Bitte hierfür die Kopie des Ausweises und eine Unterschrift der Person mitführen, die die Vollmacht überträgt. Die eingetragene Anschrift muss sich im Bereich Festzone & Sperrbereich oder des erweiterten Sperrbereichs befinden. Die Geschäftszeiten sind Montag bis Donnerstag von 10 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 14 Uhr. Am Donnerstag, den 26. Juni sind die Geschäftszeiten von 10 bis 20 Uhr. Mit der Abholung erhaltet ihr pro Haushalt als Dankeschön für euer Verständnis einen Augsburg City Gutschein in Höhe von 10€. Bringt gerne euren eigenen Augsburg City Gutschein mit, wenn vorhanden, dann laden wir diesen vor Ort auf.
Selbstverständlich gilt während der Veranstaltungstage auch euer Personalausweis mit der aktuellen Adresse als Nachweis, dass ihr Anwohnende seid.
Aufgrund der Veranstaltung sind Straßensperrungen unerlässlich. Bitte wendet euch mit dem Anwohner- bzw. Personalausweis an das Sicherheitspersonal vor Ort, wenn eine Durchfahrt nötig ist. Festzone & Sperrbereich sind an den drei Veranstaltungstagen bis maximal 16 Uhr befahrbar. Im erweiterten Sperrbereich ist es möglich, solange der Veranstaltungsbetrieb es zulässt. Bitte beachtet, dass Fahrzeuge, die sich ab 30. Juni, 6 Uhr noch im Bereich Festzone & Sperrbereich im Halteverbot (siehe Übersicht) befinden, polizeilich und kostenpflichtig entfernt werden.
Wenn ihr mit dem Fahrrad unterwegs seid, schiebt dieses bitte im Bereich Festzone & Sperrbereich und weist euch als Anwohnerin bzw. Anwohner aus, wenn ihr vom Sicherheitspersonal angesprochen werdet. Bitte stellt eure Fahrräder daheim ab. Alle in der Festzone/ im Sperrbereich und in den Eingangsbereichen abgestellten Fahrräder werden von der Stadt Augsburg entfernt. Fahrradständer innerhalb der gesperrten Straßen werden bereits ab 23. Juni Stück für Stück abgebaut und die nicht abbaubaren Fahrradständer dürfen ab dem 23. Juni, 6 Uhr nicht mehr genutzt werden. Alle danach noch im Bereich Festzone & Sperrbereich befindlichen Fahrräder werden ab diesem Zeitpunkt von der Stadt Augsburg entfernt und eingelagert. Beachtet bitte auch, wenn ihr euren Hund ausführt, dass ihr euch als Anwohnerin bzw. Anwohner ausweisen könnt (Personalausweis oder Anwohnerausweis). Haustiere sind andernfalls in der Festzone nicht gestattet.
Im Sinne des Lärmschutzes wird das Bühnenprogramm um Mitternacht beendet. Die Gastronomiestände schließen um 1 Uhr. An den Bühnen finden regelmäßige Lärmpegelmessungen statt, die auch gewissenhaft protokolliert werden.
Zusatzinformation für Einzelhandel und Gastronomie in der Festzone & im Sperrbereich:
An den Veranstaltungstagen (3. - 5. Juli) sind die gesperrten Straßen für den Liefer- und Ladeverkehr von 6 bis 16 Uhr befahrbar. Die Zufahrt in die Maximilianstraße erfolgt von der Heilig-Grab-Gasse, Weiten Gasse oder Hallstraße.
Fahrzeuge, die sich ab 16 Uhr noch im Bereich Festzone & Sperrbereich befinden, werden kostenpflichtig entfernt. Um dies zu vermeiden, sollten die Fahrerinnen und Fahrer entsprechend informiert werden. Wir empfehlen, eine Handynummer gut sichtbar im Fahrzeug zu platzieren.
Während der Betriebszeiten, jeweils ab 17 Uhr, gilt in der Festzone ein Verbot für das Mitführen von Glasbehältnissen sowie von Flaschen mit einer Füllmenge über 0,5 l. Um Unmut mit Kundinnen und Kunden zu meiden, sind die Supermärkte um ein Verbot des Verkaufs von diesen angehalten. Entsprechende Hinweisplakate werden von Augsburg Marketing verteilt.
Vielen Dank für euer Verständnis. Wir wünschen euch viel Spaß bei den Augsburger Sommernächten 2025.