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Informationen für Anwohnende & Anliegende

Ihr wohnt im Bereich „Festzone & Sperrbereich“ bzw. dem „erweiterten Sperrbereich“ der Augsburger Sommernächte oder betreibt dort einen Einzelhandel? Dann haben wir im Folgenden für euch zusammengefasst, was an den Tagen des Auf- und Abbaus sowie an den Veranstaltungstagen zu beachten ist.

Alles, was Anwohnende wissen müssen

Zusatzinformation für Einzelhandel und Gastronomie

An- und Abreise

  • Aufbau: ab Montag, den 22. Juni 2026
  • Abbau: bis Montag, 29. Juni 2026
  • Veranstaltungszeitraum: 25. bis 27. Juni 2026
  • jeweils von 17 bis 1 Uhr; das Bühnenprogramm endet um 24 Uhr

In der Karte sind die Bereiche Festzone & Sperrbereich bzw. der erweiterte Sperrbereich farblich markiert. Alle dort Ansässigen gelten als Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Anliegende.

 

Anwohnerschreiben

Um Festzone & Sperrbereich jederzeit problemlos betreten zu können, geben wir Anwohnerausweise gegen Vorlage des Personalausweises vom 8. bis 24. Juni in unserem Büro heraus. Mit einer Vollmacht könnt ihr auch für andere Personen die Akkreditierung abholen. Bitte hierfür die Kopie des Ausweises und eine Unterschrift der Person mitführen, die die Vollmacht überträgt. Die eingetragene Anschrift muss sich im Bereich Festzone & Sperrbereich oder des erweiterten Sperrbereichs befinden.


Abholzeiten – 8. bis 24. Juni:
Montag bis Donnerstag: 10 bis 16 Uhr
Freitag: 10 bis 14 Uhr
Am Donnerstag, den 18. Juni: 10 bis 20 Uhr

Adresse: Augsburg Marketing, Karlstraße 2, 86150 Augsburg (2. OG)


Mit der Abholung erhaltet ihr pro Haushalt als Dankeschön für euer Verständnis einen Augsburg City Gutschein in Höhe von 10€. Bringt gerne euren eigenen Augsburg City Gutschein mit, wenn vorhanden, dann laden wir diesen vor Ort auf.

Selbstverständlich gilt während der Veranstaltungstage auch euer Personalausweis mit der aktuellen Adresse als Nachweis, dass ihr Anwohnende seid.

Alles auf einem Blick

 

Anwohnerausweis:
Bitte immer Personalausweis und/oder Anwohnerausweis dabeihaben, um einen problemlosen Zutritt zur Festzone zu gewährleisten.

 

PKW:
Zufahrt zur Festzone: mit Ausweis während des Auf- und Abbaus jederzeit möglich; an den Veranstaltungstagen bis 16 Uhr

Parken: in der Festzone nicht mehr möglich ab 22. Juni, 6 Uhr bis einschließlich 29, Juni, 20 Uhr; im erweiterten Sperrbereich auf Ausschilderung achten

 

Fahrrad:
Zufahrt: mit Ausweis jederzeit möglich; ab Festbetrieb um 17 Uhr schieben.

Parken: Fahrradständer innerhalb der Festzone dürfen ab 15. Juni, 6 Uhr nicht mehr genutzt werden; bitte daheim abstellen. Fahrräder, die nach dem genannten Datum noch an den Ständern befestigt sind, werden entfernt und eingelagert.

Hinweis: Diese können ab 25. Juni ab 16 Uhr am Holbein-Gymnasium abgeholt werden. Abholung durch Eigentümer gegen Eigentumsnachweis (während der Veranstaltungszeit möglich). Nicht abgeholte Fahrräder werden nach der Veranstaltung an das Fundbüro der Stadt Augsburg übergeben.

 

E-Scooter privat:
Zufahrt private Scooter: während des Auf- und Abbaus jederzeit möglich; an den Veranstaltungstagen bis 16 Uhr; danach gegen Vorlage des Ausweises – müssen geschoben werden.
Parken private Scooter: dürfen während des Auf- und Abbaus nicht an Fahrradständern abgestellt werden; an den Veranstaltungstagen ab 17 Uhr müssen Scooter auf Privatgrund abgestellt werden.

 

Haustiere:
Auch bei kurzen Spaziergängen mit Haustieren bitte den Anwohnerausweis bzw. den Personalausweis mitführen. Tiere sind in der Festzone während der Veranstaltung nicht gestattet und dürfen daher nur mit Anwohner- bzw. Personalausweis mitgeführt werden.

 

Glasflaschen:
Die Supermärkte und Drogeriemärkte in der Festzone (Aldi Süd, DM-Drogerie Markt, Müller, Rewe City, Rossmann, Norma) dürfen an den Veranstaltungstagen (25. – 27. Juni) ab 17 Uhr keine Glasbehältnisse sowie Flaschen mit einer Füllmenge über 0,5 l verkaufen.

 

Einkäufe:
Einkäufe dürfen zu jeder Zeit, nach Ausweis als Anwohnender, zu Fuß in die Wohnung gebracht werden. Glasbehältnisse dürfen gegen Vorlage des Anwohner- bzw. Personalausweises zur Wohnung transportiert werden.

 

Einzelhandel:
normale Öffnungszeiten

 

Lärmschutz:
musikalisches Programm von 17 bis 24 Uhr, unter Tags vor der Festzeit Soundchecks und Proben möglich; geschultes Personal führt Lärmpegelmessungen durch und Stände haben Sound Limiter. Die Vorgaben des Ordnungsamtes werden überwacht und eingehalten.

 

Kontakt während der Sommernächte:
Bei Anliegen und Fragen während der Augsburger Sommernächte, können Sie uns gerne unter sommernaechte@augsburg-marketing.de kontaktieren. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Zusatzinformation für Einzelhandel und Gastronomie in der Festzone & im Sperrbereich:

An den Veranstaltungstagen (25. – 27. Juni) sind die gesperrten Straßen für den Liefer- und Ladeverkehr von 6 bis 16 Uhr befahrbar. Die Zufahrt in die Maximilianstraße erfolgt von der Heilig-Grab-Gasse, Weiten Gasse oder Hallstraße.

Fahrzeuge, die sich ab 16 Uhr noch im Bereich Festzone & Sperrbereich befinden, werden kostenpflichtig entfernt. Um dies zu vermeiden, sollten die Fahrerinnen und Fahrer entsprechend informiert werden. Wir empfehlen, eine Handynummer gut sichtbar im Fahrzeug zu platzieren.

Während der Betriebszeiten, jeweils ab 17 Uhr, gilt in der Festzone ein Verbot für das Mitführen von Glasbehältnissen sowie von Flaschen mit einer Füllmenge über 0,5 l. Um Unmut mit Kundinnen und Kunden zu meiden, sind die Supermärkte und Einzelhandelsgeschäfte um ein Verbot des Verkaufs von diesen angehalten. Entsprechende Hinweisplakate werden von Augsburg Marketing verteilt.

Vielen Dank für euer Verständnis. Wir wünschen euch viel Spaß bei den Augsburger Sommernächten 2026!

 

 

An- und Abreise in die Innenstadt außerhalb der Festzeit

Hinweis: außerhalb der Festzeit bedeutet während dem Auf- und Abbau (22. bis 29. Juni) sowie an den Veranstaltungstagen bis 16 Uhr.

Fahrrad

  • Für Anwohnende ist die Zufahrt mit dem Fahrrad jederzeit möglich; ab Festbeginn (17:00 Uhr) ist der Zugang zur Festzone nur mit Anwohner- oder Personalausweis gestattet und Fahrräder dürfen dort nicht gefahren, sondern müssen geschoben werden.

PKW

Zufahrt zur Festzone: Zum Be- und Entladen mit Ausweis während des Auf- und Abbaus (Aufbau beginnt am 22. Juni); an den Veranstaltungstagen bis 16 Uhr

Parken: In der Festzone ist das Parken vom 22. Juni, 06 Uhr, bis einschließlich 29. Juni, 20 Uhr, nicht möglich. Im erweiterten Sperrbereich bitte die entsprechende Ausschilderung beachten. Die öffentlichen Parkhäuser sind außerhalb der Festzeit befahrbar.

Öffentlicher Nahverkehr

Änderungen außerhalb der Veranstaltungszeiten (bis ca. 16:30 Uhr):

  • Die Buslinien 22 wird vom 22. bis 29. Juni umgeleitet. Hauptbahnhof über Königsplatz, Theodor-Heuss-Platz, Rotes Tor, Hochschule und Margaret weiter Richtung Firnhaberau.
  • Die Buslinien 32 wird vom 22. bis 29. Juni umgeleitet. Hauptbahnhof über Königsplatz, Theodor-Heuss-Platz, Rotes Tor, Hochschule weiter Richtung Zoo.
  • Die Haltestellen Moritzplatz und Ulrichsplatz entfallen.
  • Umleitung in beiden Richtungen über Königsplatz, Theodor-Heuss-Platz, Rotes Tor und Hochschule Augsburg.

Bis 16:30 Uhr verkehren die Straßenbahnlinien 1 und 2 regulär. Die zusätzlichen Umleitungen und Ersatzbusse (B1 und B2) gelten erst ab 16:30 Uhr während der Veranstaltungszeiten.

 

www.sw-augsburg.deund www.avv-augsburg.de